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IMPRESSUM
ISODAEM GmbH
Gutheil Schoder Gasse 8-12; A-1100 Wien (Firmensitz)
Telefon: +43-1-81 20 119 · E-Mail: office@isodaem.at
Öffnungszeiten:
Mo - Do: 06:30 - 12:00 und 12:30 - 17:00
Fr: 06:30 - 14:00
Firmenbuchnummer: 243494 f · Firmengericht: Handelsgericht Wien · UID-Nr.: ATU575 47 916
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz): Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld
Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Urheberrechte
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Konzept und Design: D-SEVEN | Design- und Werbeagentur
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ISODAEM GmbH
1. Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr der ISODAEM GmbH, Gutheil-Schoder-Gasse 8-12, 1100 Wien, und
deren Zweigniederlassungen gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen abschließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn auf die Bedingungen nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird. Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat auf die übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Inhalt der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
Abweichende oder ergänzende Regelungen, insbesondere entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von uns
ausdrücklich schriftliche bestätigt wurde.
2. Angebot und Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Bestellung des Kunden gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen, womit ein Vertrag zustande kommt.
Unsere Auftragsbestätigung ist hinsichtlich Stückzahl, Abmessungen und Technik unverzüglich zu prüfen. Einwendungen gegen den Inhalt einer Auftragsbestätigung müssen innerhalb von zwei Werktagen nach Einlangen der Auftragsbestätigung erhoben werden, widrigenfalls der Inhalt der Auftragsbestätigung maßgeblich ist. Nachträgliche Änderungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns ausgeführt.
Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung, beispielsweise Gewichte, Maße, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten sowie unsere Darstellungen desselben, beispielsweise Zeichnungen, Abbildungen und Muster sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie der Ersatz durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich
vorausgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
Kostenvoranschläge werden von uns nach bestem Wissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sofern aus Kostenvoranschlägen nichts anderes hervorgeht, sind wir an die darin enthaltenen Preisansätze einen Monat lang gebunden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15% ergeben, werden wir den Vertragspartner binnen 14 Tagen nach Eintritt der Kostenerhöhung davon verständigen. Handelt es sich um Kostenüberschreitungen von weniger als 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und werden diese Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
3. Erfüllung, Gefahrenübergang, Verzug
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz unseres Unternehmens. Dies gilt auch dann, wenn die Übergabe an einem anderen Ort erfolgt. Für diesen Fall übernehmen wir als Vertreter des Kunden in dessen Namen und auf dessen Rechnung die Versendung der Ware an den Sitz des Kunden, wobei der Versand per Bahn, Post, Straßengüterverkehr oder in sonstiger zweckmäßiger Weise vom Kunden ausdrücklich genehmigt wird.Der Nutzen und die Gefahr gehen mit dem Abgang der Waren aus unserem Lager, bei Zustellung ab Werk von diesem, auf den Kunden über. Der Kunde trägt die Kosten und das Risiko des Transportes der Waren. Die Lieferfrist beträgt, sofern nicht anderes vereinbart, 30 Tage nach Vertragsabschluss. Bei nicht lagernden Waren beträgt die Lieferfrist 30 Tage ab Einlangen der Ware vom Vorlieferanten bei uns. Die Lieferfristen gelten vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger
Umstände, wie beispielsweise alle Fälle von höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse,
Betriebsstörung, Arbeitskämpfe, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug oder Transportschäden. Die Lieferfrist verlängert sich auch, wenn derartige Umstände bei einem Hersteller, Zulieferer oder Erfüllungsgehilfen eintreten. Wir sind berechtigt, bei Eintritt derartiger Hindernisse vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten; Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in diesem Fall ausgeschlossen. Bei verzögertem Abgang aus dem Werk bzw. aus unserem Lager, der auf Umstände zurückzuführen ist, die in der Sphäre des Kunden liegen, geht die Gefahr mit dem Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Zu diesem Zeitpunkt treten die Rechtsfolgen des Annahmeverzuges ein. Wird die Ware vom Kunden nicht abgeholt, sind wir berechtigt, ab Eintritt des Annahmeverzugs eine Lagergebühr in der Höhe von 1,5 % des Nettorechnungsbetrages pro angefangene Kalenderwoche in Rechnung zu stellen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf die Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
anderweitig zu verwerten. Im Falle einer anderweitigen Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 15% des Netto-Rechnungsbetrages als vereinbart. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche werden dadurch nicht berührt.
Unsere Lieferungen und Leistungen sind stets teilbar. Wir sind daher berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen durchzuführen und zu verrechnen.
Unvollständige oder mangelhafte Lieferungen sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen sieben Tagen ab Erhalt des Lieferscheines schriftlich zu rügen. Hat der Kunde keinen Lieferschein erhalten, ist die schriftlich Rüge binnen sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erheben.
4. Preise
Unsere Preise sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Die Preise gelten jeweils ab dem Lager jener Niederlassung, das die Bestellung entgegengenommen hat. Besondere Transportverpackungen, Paletten, Versicherungen sowie die Zustellung werden zusätzlich verrechnet. Bei Kostenerhöhungen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung, die aus Umständen resultieren, die nicht von unserem Willen abhängen, wie Erhöhung des Einstandspreises, Erhöhung der Erzeuger- und oder Großhandelspreise, aufgrund von Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag, oder Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben bzw. aufgrund von Wertsicherungsklauseln, sind wir berechtigt, die davon betroffenen Preise entsprechend anzuheben.
Unternehmer können sich uns gegenüber nicht auf § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) berufen.
5. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen auf den Kunden über (Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist verpflichtet, Dritte auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich von der Pfändung oder sonstigen Beanspruchung des Kaufgegenstandes durch Dritte zu informieren. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Im Fall der Zustimmung gilt die damit verbundene Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von der Abtretung zu verständigen und
die Forderung einzuziehen.
6. Zahlung, Aufrechnungsverbot
Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, sind Zahlungen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei sofort fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 13 % pro Jahr zu beanspruchen. Bei Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen zur Folge haben, sind wir berechtigt, eine Anpassung des Zinssatzes vorzunehmen. Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wie Mahnspesen, Spesen für die Einschaltung eines Inkassobüros als auch die Kosten eines beigezogenen Rechtsanwaltes zu ersetzen. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen es sei denn, die Forderung des Kunden steht in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Zahlungsverpflichtung und ist gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden. Eine Zurückbehaltung des Kaufpreises oder Werklohnes ist stets nur im Umfang des für die Verbesserung notwendigen Aufwandes zulässig. Zahlungen des Kunden tilgen zuerst die Zinsen, Nebenspesen und Kosten, danach das aushaftende Kapital, wobei unbesicherte Schulden vor besicherten Schulden getilgt werden, beginnend bei der ältesten Schuld.
7. Gewährleistung
Der Kunde hat Mängel binnen angemessener Frist, längstens innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe, schriftlich anzuzeigen. Die Frist für die gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beträgt 6 Monate ab Gefahrenübergang gemäß Punkt 3. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Fall der Gewährleistung sind wir berechtigt, die Art der Gewährleistung (Austausch der mangelhaften Waren, Nachtrag des Fehlenden, Verbesserung der mangelhaften Waren, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.
Der Kunde hat die Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Punkt 3. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nachzuweisen. Die Beweislastregelung des § 924 ABGB findet keine Anwendung.
Der Rückgriff in der Händlerkette wird ausgeschlossen. § 933b ABGB findet keine Anwendung.
8. Rücktritt vom Vertrag
Geraten wir mit unserer Leistung in Verzug ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer
angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Waren, die nach den Angaben des Kunden speziell herzustellen oder zu beschaffen sind ist ein Rücktritt des Kunden bei Verzug wegen höherer Gewalt und bei Verzug wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Kunde ist nur im Falle eines Verzuges aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verspätung zu fordern. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet eine Konventionalstrafe in der Höhe von 15 % des Netto-Preises jener Waren zu bezahlen, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgte. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt
davon unberührt. Falls sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden verschlechtern, sodass die Einbringlichkeit der Forderung gefährdet erscheint, sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
9. Haftung
Zum Schadenersatz sind wir in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für Personenschäden. Die Ansprüche verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht.
Wird der Kunde von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert oder gelangen ihm sonst Schäden oder Produktfehler an durch uns gelieferte Waren zur Kenntnis, so hat er uns unverzüglich zu informieren.
Die Be- und Verladung unserer Waren ist nicht Gegenstand der vertraglichen Verpflichtung. Der Kunde ist für die Sicherung des Ladegutes alleine verantwortlich.
10. Datenverarbeitung
Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Email-Adressen, Telefonverbindungen und Geburtsdatum), die im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung bekannt sind oder zukünftig bekannt werden, für Zwecke der Kundenbetreuung und für Zwecke der unternehmensbezogenen Werbung verarbeitet und zum Zwecke des Gläubigerschutzes an Kreditversicherungen, Kreditschutzverbände und Wirtschaftsauskunfteien übermittelt und überlassen werden.
11. Gerichtsstand und Rechtswahl
Für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Geschäft ergebenden Streitigkeiten - einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen - ist ausschließlich das in Wien örtlich und sachlich zuständige Gericht zuständig. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen das Bestehen dieser Gerichtsstandvereinbarung schriftlich zu bestätigen. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Auf sämtliche Rechtsgeschäfte kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie internationaler
Kollisionsrechtsnormen zur Anwendung.
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER ISODAEM DEUTSCHLAND GMBH
I. Geltung der Bedingungen
1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen, auch
dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners
Lieferungen vorbehaltlos ausführen.
2. Abweichungen von diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur, wenn sie von uns
ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
3. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Die Vertragsbeziehung unterliegt
ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.
Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM
GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 30 - 34, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FACTOREM GmbH übertragen. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
II. Angebot und Vertragschluss
1. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind Angebote der Isodaem Deutschland GmbH stets freibleibend. Bestellungen binden den Kunden für die Dauer von zwei Wochen ab Zugang der Bestellung bei der Isodaem Deutschland GmbH. Innerhalb dieser Zeit kann die Annahme durch die Isodaem Deutschland GmbH nach den gesetzlichen Regeln erfolgen.
2. Die Angebotsunterlagen, Prospekte, Zeichnungen, Abbildungen, Masse-, Gewichts- oder sonstige Maßangaben der Isodaem Deutschland GmbH sind unverbindlich und als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen, sie werden nur verbindlich wenn eine vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung hierüber zustande kommt.
3. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, sofern sie in Angeboten enthalten sind, behält sich die Isodaem Deutschland GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Isodaem Deutschland GmbH.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise gelten ab Werk oder Lager ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportkosten. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur zurückgenommen, wenn die Isodaem Deutschland GmbH kraft zwingender gesetzlicher Regelungen hierzu verpflichtet ist. Wird Lieferung frei Bordsteinkante unabgeladen vereinbart, so bedeutet dies Zufuhr auf gut befahrbarer Straße und möglichst nahe zur Baustelle ohne Abladen.
2. Zahlungen des Kunden an Dritte haben gegenüber der Isodaem Deutschland GmbH keine befreiende Wirkung. Der Vertragspartner wird von seiner Zahlungspflicht erst befreit, wenn der Kaufpreis dem Konto der Isodaem Deutschland GmbH unwiderruflich gutgeschrieben ist. Die Annahme von Schecks erfolgt stets nur erfüllungshalber. Eine Verpflichtung zur Annahme durch die Isodaem Deutschland GmbH besteht nicht. Im Falle der Annahme gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird und dem Konto der Isodaem Deutschland GmbH endgültig gutgeschrieben wird.
3. Der Vertragspartner kann nur unbestritten über rechtskräftig festgestellte Forderungen als Gegenforderung zur Aufrechnung stellen oder zur Grundlage eines Zurückbehaltungsrechts geltend machen. Im jeden Fall setzt die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Vertragspartner voraus, dass die Forderungen auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
4. Bei Nichtabnahme der bestellten Sache behält sich die Isodaem Deutschland GmbH vor, neben dem Anspruch auf Abnahme der verkauften Sache einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises geltend zu machen. Die Geltendmachung und der Nachweis eines früheren Schadens durch die Isodaem Deutschland GmbH bleibt vorbehalten. Dem anderen Vertragsteil wird der Nachweis gestattet.
IV. Preisanpassungsrecht
1. Ist für eine Bestellung des Vertragspartners eine Lieferung oder Bereitstellung von Ware durch die Isodaem Deutschland GmbH zu einem späteren Zeitpunkt als 50 Kalendertage nach Vertragsschluss oder nach Zusage eines bestimmten Preises vorgesehen, kann die Isodaem Deutschland GmbH für Lieferungen, die zu diesem Zeitpunkt getätigt werden, eine Preisanpassung in der Weise verlangen, dass eine zwischenzeitlich eingetretene Kostensteigerung, insbesondere eine Erhöhung der Einkaufspreise, auf die vereinbarten Nettopreise mit dem Betrag der Mehrkosten aufgeschlagen wird. Erfolgt die Bestellung durch einen Verbraucher, kann eine Anpassung in Bezug auf diese Ware nur verlang werden, wenn seit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses des Verbrauchers mit der Isodaem Deutschland GmbH mehr als 4 Monate verstrichen sind.
2. Tritt vor dem in Ziffer IV. 1. bezeichneten Zeitpunkt aufgrund einer von den Parteien bei Vertragsschluss nicht vorhergesehenen Marktveränderung eine Steigerung des Einkaufspreises der Isodaem Deutschland GmbH um mehr als 70 % ein, kann die Isodaem Deutschland GmbH eine Anpassung des Preises in der Weise verlangen, dass die Kostensteigerung von den Parteien anteilig je zur Hälfte getragen wird. Weitergehende Rechte nach Ziffer 1. bleiben unberührt.
3. Das Preisanpassungsrecht nach den Ziffern 1. und 2. kann nicht in der Weise ausgeübt werden, dass eine Steigerung des Preises über den zum Zeitpunkt der Erhöhung ortsüblichen Marktpreis erfolgt. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde.
4. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Rechte der Isodaem Deutschland GmbH bleiben unberührt.
V. Liefer und Leistungszeit
1. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind angegebene Liefer- oder Abladezeiten stets unverbindlich.
2. Die Isodaem Deutschland GmbH kann die Lieferung bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtung des Kunden, insbesondere bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen der Isodaem Deutschland GmbH aus der Geschäftsbeziehung
zurückbehalten. Dies gilt nicht, wenn und soweit der Kunde für die Einhaltung der Verpflichtung ausreichend Sicherheit geleistet hat.
3. Die Isodaem Deutschland GmbH haftet aufgrund verzögerter Lieferung dem Kunden entstehender Schäden nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt auch für die Zahlung von Verzugszinsen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft um ein kaufmännisches Fixgeschäft handelt oder aufgrund besonderer, der Isodaem Deutschland GmbH erkennbarer Umstände des Einzelfalls die Einhaltung des Lieferzeitpunkts für den Kunden von wesentlicher Bedeutung ist; das Recht des Kunden sich über gesetzliche Voraussetzungen vom Vertrag zu lösen bleibt unberührt.
VI. Versand, Gefahrübergang
1. Wird die Ware auf Verlangen des Käufers an einen anderen als den Erfüllungsort versendet, geht nach § 447 Abs. 1 die Preisgefahr bereits in diesem Moment auf den Käufer über, in dem die Ware zum Transport gegeben wird. Der Abschluss einer Transportversicherung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
2. Ist der Käufer ein Verbraucher, im Sinne des § 13 BGB gilt § 446 Satz 1 BGB
VII. Beschaffenheit der Ware
1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Ware vertragsgemäß, wenn sie dem zur Überlassung an den Kunden bestimmten Produktbeschreibung oder Mustern der Isodaem Deutschland GmbH entsprechen.
2. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung der Ware oder Beschreibung der Ware in der Werbung sind ohne Einfluss auf die Sollbeschaffenheit der Ware, so dass Abweichung von diesen keinen Mangel begründen.
VIII. Mängelrechte
1. Vorbehaltlich der rechtzeitigen Mängelrüge im Falle eines Handelskaufs leistet die Isodaem Deutschland GmbH zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Diese kann nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgen.
2. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann sich der Kunde gegenüber der Isodaem Deutschland GmbH von dem Vertrag lösen oder stattdessen den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber der Isodaem Deutschland GmbH herabsetzen. Der Kunde kann unter der gesetzlichen Voraussetzung mit den Einschränkungen unter Ziff. 3 und 4. Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Das Verlangen von Schadensersatz statt der Leistung und der Rücktritt sind jedoch abweichend von § 437 BGB nicht zusammen zulässig, sondern sind nur alternativ möglich; insbesondere kann der Kunde Schadensersatz statt der Leistung nicht verlangen, wenn er von dem Vertrag zurückgetreten ist. Macht der Kunde Schadensersatz statt der Leistung geltend oder tritt er vom Vertrag zurück, kann die Isodaem Deutschland GmbH ihn an seine Wahl gebunden halten, so das eine spätere abweichende Erklärung des Kunden unbeachtlich ist. Eine Ankerkennung der Reklamation bedarf immer der Möglichkeit zur Prüfung durch die Produkthaftplichtversicherung bevor der Schaden behoben wird.
3. Hat der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung
alternativ Anspruch auf Schadensersatz oder das Recht zum Rücktritt, kann ihm die Isodaem Deutschland GmbH für die Ausübung des Wahlrechts eine angemessene Frist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Vertragspartner erst nach Ablauf einer von ihm gesetzten weiteren angemessenen Frist zur Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
4. Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängel der Ware verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn die Isodaem Deutschland GmbH den Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Verjährung von Rückgriffsansprüchen gemäß § 478 BGB bleibt unberührt.
IX. Haftungsbeschränkungen
1. Zum Schadensersatz wegen Pflichtverletzung oder wegen einer unerlaubten Handlung ist die Isodaem Deutschland GmbH nur verpflichtet, wenn ihr oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; bei leichter Fahrlässigkeit besteht keine Verpflichtung zum Schadensersatz. Diese Haftungs-beschränkung gilt nicht, wenn die verletzte Pflicht vertragswesentlich ist und ihre Erfüllung Gegenstand besonderen Vertrauens des Kunden ist.
2. Soweit die Isodaem Deutschland GmbH aufgrund einer abweichenden Vereinbarung oder aus sonstigen Gründen auch für leichte Fahrlässigkeit schadensersatzpflichtig ist, begrenzt sich ihre Haftung in jedem Fall auf die nach der Art der verletzten Pflicht und nach dem Vertragszweck vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden.
3. Zum Schadensersatz statt der Leistung ist die Isodaem Deutschland GmbH in jedem Fall nur bis zum Differenzbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der Ware verpflichtet.
4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Körpers oder der Gesundheit des Kunden.
Ansprüche des Kunden auf Produkthaftung bleiben unberührt.
5. Soweit nach diesen Vorschriften die Haftung der Isodaem Deutschland GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer, Mitarbeiter Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Ein Rücktrittsrecht des Kunden wegen der Verletzung von Pflichten nach § 241 BGB, 341 Abs. 2 BGB besteht
unbeschadet der weiteren Voraussetzungen jedenfalls nur dann, wenn die Pflichtverletzung von der Isodaem Deutschland GmbH zu vertreten ist. Ein Vertreten müssen in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die Isodaem Deutschland GmbH ein über leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden trifft; bei lediglich leichter Fahrlässigkeit besteht kein Rücktrittsrecht des Kunden wegen Pflichtverletzung nach § 241 Abs. 2 BGB.
X. Unternehmerregress
1. Stehen den Vertragspartnern der Isodaem Deutschland GmbH gesetzliche Rückgriffsansprüche gemäß den §§ 478 ff. BGB zu,
werden diese durch eine Rückerstattung des Rechnungsbetrags, der die mangelhafte Ware enthaltenden Lieferung bis zur
Höhe von 50 % der Summe der Beträge abgegolten, die der Vertragspartner der Isodaem Deutschland GmbH seinen
Verbraucherkunden infolge der Mangelhaftigkeit zu zahlen verpflichtet ist und tatsächlich zahlt.
2. In jedem Fall sind Rückgriffsansprüche in ihrer Gesamtsumme auf den vom Vertragspartner für die mangelhafte Ware
bezahlten Rechnungsbetrag (netto) begrenzt.
3. Der Vertragspartner ist verpflichtet alles Zumutbare zu unternehmen, um sowohl die Ansprüche seiner
Vertragspartner als auch Regressansprüche gegen die Isodaem Deutschland GmbH möglichst gering zu halten, insbesondere auch
seine Vertragspartner über die Beschaffenheit der Ware aufzuklären.
4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware auf Mängel zu untersuchen und der Isodaem Deutschland GmbH an der Ware
entdeckte Mängel unverzüglich mitzuteilen. Erlangt der Vertragspartner Kenntnis eines Mangels der Ware - gleich auf welche Weise -, hat er es zu unterlassen, die Ware ohne einen zum Ausschluss der Haftung ausreichenden Hinweis auf diese Mängel an seine Vertragspartner zu verkaufen. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist der Vertragspartner der Isodaem Deutschland GmbH zum Ersatz sämtlicher Schäden, einschließlich etwaiger Rückgriffsansprüche, verpflichtet; Rückgriffsansprüche des Vertragspartners bestehen in diesem Fall nicht.
XI. Eigentumsvorbehalt
1. Die Isodaem Deutschland GmbH behält sich das Eigentum an ihren Warenlieferungen bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher
Forderungen gegen den Vertragspartner - gleich aus welchem Rechtsgrund - vor. Der Auftraggeber der Isodaem Deutschland GmbH darf Warenlieferungen weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung oder Beschlagnahmung von Waren der Isodaem Deutschland GmbH durch Dritte hat der Kunde die Isodaem Deutschland GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde.
2. Wird die Ware vom Kunden, sofern er diese im Rahmen seines Handelsgeschäfts erworben hat, mit anderen
Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, so überträgt er der Isodaem Deutschland GmbH hiermit anteilsmäßig
Miteigentum an der Sache gemäß § 947 Abs. 1 BGB, indem er die Sache mit verwahrt.
Wird die Vorbehaltsware vom Kunden, sofern er diese im Rahmen seines Handelsgeschäfts erworben hat, als
wesentlicher Bestandteil in sein Grundstück eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Veräußerung
des Grundstücks oder von Grundstücksteilen entstehenden Forderungen in Höhe des Werts der Vorbehaltsware
mit allen Nebenrechten und im Rang vor dem Rest an die Isodaem Deutschland GmbH ab.
3. Der Kunde darf die der Isodaem Deutschland GmbH ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände nur in seinem gewöhnlichen
Geschäftsgang zu den üblichen Bedingungen oder nur mit der Maßgabe veräußern, verwenden oder einbauen, dass seine Forderungen aus der Veräußerung, der Verwendung oder dem Einbau von Vorbehaltsware der Isodaem Deutschland GmbH gegen den Erwerber auf die Isodaem Deutschland GmbH übergehen, mit allen Nebenrechten, einschließlich des Rechts auf Eintragung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest.
Die hiermit bereits im Voraus auf die Isodaem Deutschland GmbH übertragenen Forderungen des Kunden gegen Dritte dürfen nicht an andere abgetreten werden. Auf Verlangen der Isodaem Deutschland GmbH ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung dem Dritterwerber bekannt zu geben und die zur Durchsetzung der Rechte gegen den Dritterwerber erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Die Isodaem Deutschland GmbH ist berechtigt, dem Dritterwerber die Abtretung mitzuteilen und von ihm Direktzahlung an sich zu verlangen. Der Kunde ist dann zum Einzug der Forderung nicht mehr berechtigt.
4. Übersteigt der Wert die auf die Isodaem Deutschland GmbH derart übergegangenen Ansprüche die Gesamtforderung um mehr als 20 %, so ist die Isodaem Deutschland GmbH auf Verlangen insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt alleine der Isodaem deutschland GmbH.
5. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder
außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöscht beim Kunden das Recht zur Weiterveräußerung, Verwertung
oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen.
XII. Schlussbestimmungen
1. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen oder einer Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von der Isodaem Deutschland GmbH. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen zum UN-Kaufrecht.
Stand 2022